Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung.
Es enthält eine detaillierte Beschreibung und Analyse aller wertrelevanten Faktoren, wie z.B. Lage, Bauart, Zustand, Ausstattung, Ertragswert, Vergleichswert und Sachwert. Ein Verkehrswertgutachten ist gerichtsfest und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie z.B. Kauf oder Verkauf, Erbschaft oder Schenkung, Scheidung oder Streitigkeiten, Finanzierung oder Steuern.
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Der Leistungsumfang beträgt dabei insbesondere:
- Beschaffung und Abfrage sämtlicher notwendiger Unterlagen (Grundbuch, Kataster, ggf. Bauarchiv) sowie wertbestimmender Faktoren (Erschließung – Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse, Planungsrecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, städtebauliche Maßnahmen, öffentlich-rechtliche Festsetzungen – Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz -, Beitrags- und Abgabensituation etc.) bei den zuständigen Behörden
- detaillierte Beschreibung des Objektes (Grundstück und Gebäude) und der rechtlichen Gegebenheiten
- Darstellung der wertermittlungstheoretischen Vorschriften und Gegebenheiten
- detaillierte Begründung der Verfahrenswahl
- ausführliche Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung (Durchführung von mindestens 2 Wertermittlungsverfahren)
- detaillierte Erläuterung sämtlicher Wertermittlungsansätze und Erläuterung aller Datenquellen (mit Nennung aller Quellenangaben)
- detaillierte Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (detaillierte Berechnungen und Erläuterungen)
- Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen
- ausführliche Lagedokumentation (Karten, Lageplan, Unterlagen etc.)
- mindestens 10 aussagekräftige Außen- und Innenfotos
- Gesamtumfang des Gutachtens i. d. R. 50 - 80 Seiten