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Grundstück überschreiben

Kosten, Ablauf und wichtige Hinweise

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Veröffentlicht am
17.10.2025

Inhaltsverzeichnis

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Die Überschreibung eines Grundstücks ist ein bedeutender Schritt, der rechtlich, steuerlich und finanziell gut durchdacht werden sollte. In der Praxis geschieht dies meist innerhalb der Familie, etwa wenn Eltern ein Grundstück an ihre Kinder weitergeben möchten. Juristisch handelt es sich dabei um eine Schenkung oder Übertragung zu Lebzeiten, die stets notariell beurkundet und anschließend ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Die Beweggründe sind vielfältig: Häufig geht es um eine frühzeitige Vermögensnachfolge, die Nutzung steuerlicher Freibeträge oder den Wunsch, die Erbschaftsplanung zu vereinfachen. Auch der Erhalt des Familienvermögens spielt eine zentrale Rolle. Die genauen Kosten und steuerlichen Folgen hängen vom Verkehrswert der Immobilie, der Art der Übertragung und möglichen Rechten wie einem Wohnrecht oder Nießbrauch ab.

Als Immobiliengutachter unterstütze ich Eigentümer bei der objektiven Wertermittlung, die sowohl für den Notar als auch für das Finanzamt von Bedeutung ist. Ein fundiertes Gutachten sorgt für Transparenz, Rechtssicherheit und eine faire Bewertung – insbesondere dann, wenn mehrere Familienmitglieder beteiligt sind.

Der Ablauf einer Grundstücksüberschreibung

Wer ein Grundstück überschreiben möchte, sollte den Ablauf genau kennen. Im Wesentlichen läuft der Prozess in drei Schritten ab: notarielle Beurkundung, Grundbucheintragung und steuerliche Prüfung.

Zunächst erfolgt die notarielle Beurkundung der Übertragung. Nach § 311b BGB ist dies zwingend erforderlich – ohne Notar ist die Überschreibung rechtlich unwirksam. Der Notar erstellt den Schenkungs- oder Übertragungsvertrag, prüft die Eigentumsverhältnisse und leitet anschließend die Änderung beim Grundbuchamt ein.

Im zweiten Schritt nimmt das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vor. Dabei wird der neue Eigentümer offiziell ins Grundbuch eingetragen. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Amtslage, beträgt aber in der Regel zwischen vier und acht Wochen.

Anschließend prüft das Finanzamt, ob im Rahmen der Schenkung eine Steuerpflicht entsteht. Maßgeblich ist dabei der Verkehrswert des Grundstücks sowie das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Übergeber und Erwerber.

Gemäß § 16 ErbStG gelten folgende steuerlichen Freibeträge:

  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn der Elternteil bereits verstorben ist): 200.000 €
  • Ehegatten: 500.000 €

Liegt der Wert des Grundstücks unterhalb dieser Grenzen, bleibt die Übertragung steuerfrei. Ein Verkehrswertgutachten kann helfen, den Wert realistisch festzulegen und gegenüber dem Finanzamt zu belegen.

Grundstück an Kinder überschreiben – Chancen und Pflichten

Die Überschreibung eines Grundstücks an Kinder bietet zahlreiche Vorteile: Zum einen ermöglicht sie einen steuerfreien Vermögensübergang, sofern die Freibeträge eingehalten werden. Zum anderen lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden, da die Besitzverhältnisse bereits zu Lebzeiten klar geregelt sind.

Gleichzeitig können Nutzungsrechte wie ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vereinbart werden. Diese sichern die Eltern ab und stellen sicher, dass sie das Grundstück oder eine darauf befindliche Immobilie weiterhin bewohnen oder vermieten dürfen. Solche Rechte mindern in der Regel auch den steuerlich relevanten Grundstückswert.

Allerdings können mit der Überschreibung auch Pflichten verbunden sein – etwa eine Pflegeverpflichtung oder ein vertraglich geregeltes Rückforderungsrecht für den Fall, dass das Verhältnis zwischen den Parteien gestört wird oder sich die Lebensumstände ändern.

Ein professionelles Verkehrswertgutachten zum Stichtag der Übertragung schafft in all diesen Fällen Rechtssicherheit – insbesondere bei mehreren Kindern oder wenn der Grundstückswert nicht eindeutig ist.

Kosten der Grundstücksüberschreibung

Die Gesamtkosten für eine Grundstücksüberschreibung setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Zu den wichtigsten zählen:

  • Notarkosten: etwa 1–1,5 % des Verkehrswerts
  • Grundbuchkosten: rund 0,5 %
  • Gutachten (optional): je nach Aufwand ab ca. 800 € netto
  • Steuerliche Belastung: nur bei Überschreitung des Freibetrags

Ein Beispiel verdeutlicht das:
Bei einem Grundstück mit einem Verkehrswert von 300.000 € betragen die Notar- und Grundbuchkosten zusammen etwa 4.500 €.
Wird das Grundstück an ein Kind übertragen, fällt in diesem Fall keine Schenkungssteuer an, da der Freibetrag von 400.000 € nicht überschritten wird.

Damit zeigt sich: Eine frühzeitige, geplante Überschreibung kann finanzielle Vorteile bringen und künftige Erbstreitigkeiten vermeiden.

Häufige Fragen zur Grundstücksüberschreibung

Ist eine Überschreibung ohne Notar möglich?
Nein. Jede Grundstücksübertragung muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden, sonst ist sie rechtlich unwirksam.

Kann ich ein Grundstück mit Wohnrecht überschreiben?
Ja. Ein dingliches Wohnrecht kann gleichzeitig mit der Überschreibung ins Grundbuch eingetragen werden, beispielsweise zugunsten der Eltern. Dieses mindert in vielen Fällen den steuerlichen Wert des Grundstücks.

Welche Rolle spielt der Verkehrswert?
Der Verkehrswert bildet die Grundlage für Notar- und Grundbuchkosten, die steuerliche Bewertung sowie eine faire Aufteilung bei mehreren Begünstigten.

Wie oft kann man steuerfrei ein Grundstück überschreiben?
Die Freibeträge können alle zehn Jahre pro Person erneut genutzt werden (§ 16 ErbStG). Bei größeren Vermögen kann daher eine gestaffelte Übertragung über mehrere Jahre hinweg steuerlich sinnvoll sein.

Fazit

Die Überschreibung eines Grundstücks bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten – von steuerlichen Vorteilen über die Absicherung im Alter bis hin zur Konfliktvermeidung innerhalb der Familie. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und die Übertragung sorgfältig vorzubereiten.

Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert, während die notarielle Beurkundung für Rechtssicherheit sorgt. Wer diese Schritte frühzeitig und durchdacht plant, kann Vermögen gezielt weitergeben – steuerlich optimiert und rechtlich abgesichert.

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